Qualitative Unmöglichkeit
Der Begriff der qualitativen Unmöglichkeit beschreibt seit der Modernisierung des deutschen Schuldrechts die rechtliche Situation, wenn eine Sache eine Beschaffenheit hat, die nicht so verändert werden kann, dass die Sache die geschuldeten Eigenschaften hat. Wird zum Beispiel ein Gebrauchtwagen als unfallfrei verkauft, obwohl er einen Unfallschaden hat, ist es nicht möglich, das Auto so zu verändern, dass es tatsächlich unfallfrei ist; es lässt sich zwar reparieren, aber dadurch wird es nicht unfallfrei.